Bewerbungsgespräch: Was ist erlaubt, was nicht?

Bei einem Bewerbungsgespräch kann vieles schief laufen. Man darf dich nicht alles fragen und du musst nicht alles beantworten.

Ich, 28, habe eben eine Weiterbildung abgeschlossen und mich bei einem Industrieunternehmen als Datenbankspezialistin beworben. Ich freute mich, zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Meine Freude wurde allerdings rasch getrübt. Der Leiter IT fragte mich Dinge, von denen ich annehme, dass sie ihn nichts angehen.

Er wollte zum Beispiel wissen, ob ich heiraten und Kinder haben möchte. Ich antwortete ausweichend und sagte, ich hätte mich noch nicht festgelegt. Worauf er fragte, ob ich in einer Beziehung lebe. Ich bejahte, bin mir aber nicht sicher, ob ich das preisgeben musste.

Der IT-Leiter wollte alsdann genaue Auskunft über meine Gesundheit. Ich leide an einer Erbkrankheit, die aber keinen Einfluss auf meine Arbeitsleistung hat. Ich verschwieg sie. Hätte ich sie offenlegen müssen?

Er wollte im Weiteren wissen, ob ich an Klimastreiks gehe. Er hatte im Internet gesehen, dass ich mich in der GLP engagiere. Ich erklärte, dass ich Politik nur in der Freizeit betreibe.

Schliesslich fragte er mich der nach meinem letzten Lohn. Ich nannte einen runden Betrag in der Nähe meines letzten Salärs.

Bevor ich das unangenehme Bewerbungsgespräch endlich verlassen konnte, erwähnte der IT-Leiter, dass er bei meinem vorletzten Arbeitgeber eine Referenz eingeholt habe. Dass diese Person positiv über mich gesprochen hatte, tröstete mich nicht. Ich hatte sie nämlich nicht als Referenz angegeben.

Ich habe meine Bewerbung zurückgezogen, unter diesem Chef werde ich nie arbeiten! Ich möchte aber doch gerne wissen: Darf ein potenzieller Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch solche persönlichen Fragen stellen?

Selina B.

 

Fragen nach bisheriger Tätigkeit, Weiterbildung, Motivation, Karriereabsichten und Ähnlichem sind zulässig. Kandidierende müssen sie wahrheitsgemäss beantworten, solange sie sich rein auf die Arbeit beziehen.

Private Fragen sind unzulässig

Geht es aber um Heiratspläne, Kinderwunsch und Beziehungsstatus, dann sind dies private Fragen, die in einem Bewerbungsgespräch unzulässig sind. Selina ist zu Recht ausgewichen. Sie hätte rechtlich gesehen die Aussage sogar verweigern oder auf eine Notlüge zurückgreifen dürfen.

Richtig gehandelt hat Selina auch, als sie die Erbkrankheit verschwiegen hat. Diese hat schliesslich keinen Einfluss auf ihre Arbeitsleistung.

Bezug zur Arbeit muss gegeben sein

Genau gleich verhält es sich mit dem Thema Klimastreik. Fragen über politische Anschauungen sind bei Bewerbungsgesprächen ebenso unzulässig wie über die Religion und die sexuelle Ausrichtung. Ausnahmen gibt es nur bei so genannten Tendenzbetrieben. Die katholische Kirche darf eine Bewerberin für eine Kommunikationsstelle fragen, ob sie katholisch ist.

Weniger klar ist, wie weit die Frage nach dem letzten Lohn zulässig ist. Das ist umstritten. Sie war allerdings in Selinas Fall wenig relevant, da sie für die Stelle neue Qualifikationen mitgebracht hätte.

Referenzen nur bei angegebenen Personen

Im Unrecht war der IT-Leiter auch, als er über Selina beim vorletzten Arbeitgeber eine Referenz einholte. Da die Bewerberin diese Person nicht als Referenz angegeben hatte, hätte er dies nicht tun dürfen.

Dossier löschen

Jetzt, wo Selina ihre Bewerbung zurückgezogen hat, muss sie noch eines tun: Sie muss einfordern, dass ihre Unterlagen vernichtet werden und sich dies bestätigen lassen. Darauf hat sie ein Anrecht. Nun kann sie sich unbelastet auf bessere potenzielle Arbeitgeber konzentrieren.

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