Das neue Datenschutzgesetz stärkt deine Rechte

Per 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Es verbessert die Kontrolle über deine persönlichen Daten.

Ein Ziel der Totalrevision des Datenschutzgesetzes war, das Niveau des Datenschutzes auf dasjenige der Europäischen Union zu heben. Ausserdem wurde das Gesetz durch die Schaffung von mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten und den Ausbau der Rechte betroffener Personen verbessert.

Wir erklären dir die wichtigsten Neuerungen und welche Vorteile sie für dich bringen.

Schärfere Bestimmungen bei der Bearbeitung von Daten

Diverse Erweiterungen im neuen Datenschutzgesetz stellen sicher, dass deine Daten noch besser geschützt sind:

  • Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck bearbeitet werden. Angestellte Schweiz bearbeitet zum Beispiel Daten, um dir als Mitglied massgeschneiderte Angebote machen zu können.
  • Neu gelten auch Daten zur ethnischen Herkunft sowie genetische oder biometrische Daten als besonders schützenswert. Damit sind z.B. Gesichts- oder Stimmaufnahmen von dir besser geschützt.
  • Wer von dir Daten beschafft und bearbeiten möchte, muss dich darüber präzis, transparent und verständlich informieren. Dies kann beispielsweise über eine Datenschutzerklärung geschehen, wie sie Angestellte Schweiz auf der Website publiziert hat (siehe Link am Ende dieses Artikels).
  • Personendaten müssen vernichtet oder anonymisiert werden, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.
  • Jede Person, die Daten bearbeitet, muss sich über deren Richtigkeit vergewissern. Unrichtige Daten müssen berichtigt oder gelöscht werden.
  • Technische Hilfsmittel müssen so ausgestaltet sein, dass sie den datenschutzrechtlichen Grundsätzen entsprechen. Software muss z.B. so programmiert werden, dass Daten in regelmässigen Abständen gelöscht oder anonymisiert werden.
  • Technische Hilfsmittel müssen so eingestellt sein, dass nur so wenige Daten bearbeitet werden, wie es für den Verwendungszweck erforderlich ist.
  • Verantwortliche und Auftragsbearbeitende müssen durch technische und organisatorische Massnahmen einen angemessenen Schutz vor unbefugter Bearbeitung gewähren.
  • Wer Personendaten bearbeitet, darf die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht verletzten. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Personendaten entgegen der ausdrücklichen Willenserklärung der Person bearbeitet werden oder Dritten besonders schützenswerte Personendaten bekanntgegeben werden.

Neue Pflichten sorgen für sorgfältigeren Umgang mit Daten

Wer Daten beschafft, hat mit dem neuen Datenschutzgesetz neue und erweiterte Pflichten zu erfüllen:

  • Verantwortliche müssen den von der Datenbearbeitung Betroffenen offenlegen, wer verantwortlich für die Datenbearbeitung ist, für welche Zwecke die Daten erhoben werden und wer mögliche Empfänger der Daten sind.
  • Über die Datenbearbeitungstätigkeiten muss ein Verzeichnis geführt werden.
  • Datenverantwortliche müssen sicherstellen, dass Auftragsbearbeitende die Daten nur so bearbeiten, wie sie es selbst tun dürfen.
  • Will ein Unternehmen eine neue Datenbearbeitung einführen (z.B., um eine neue App auf der Website oder dem Smartphone anzubieten), muss es abklären, was für Folgen dies für den Datenschutz hat.
  • Werden Verletzungen der Datensicherheit festgestellt, muss dies dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitbeauftragten gemeldet werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem Hackerangriff oder wenn eine E-Mail mit Personendaten irrtümlich an eine falsche Empfängeradresse geschickt wird.

Recht auf Auskunft und Herausgabe von Daten

Dank dem neuen Datenschutzgesetz kannst du besser über deine Daten bestimmen. Dies aufgrund der folgenden zwei Rechte:

  • Das Auskunftsrecht ermöglicht dir, Auskunft darüber zu erhalten, wie die dich betreffenden Daten bearbeitet werden. Du erfährst zum Beispiel, zu welchen Zwecken deine Daten bearbeitet werden oder wohin sie weitergegeben werden.
  • Das Recht auf Datenherausgabe und -übertragung gibt dir die Möglichkeit, deine Daten in einem gängigen elektronischen Format zu beziehen oder an andere übermitteln zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Daten automatisiert bearbeitet werden. Die für dich kostenlose Datenherausgabe ermöglicht dir, deine Daten zu Geld zu machen, indem du sie Anbietern gegen eine Gebühr zur Verfügung stellst.

Zuwiderhandlungen kosten bis zu einer Viertelmillion

Zu gewissen Rechten kann es Ausnahmen geben. So kann z.B. das Auskunftsrecht verweigert werden, wenn überwiegende Interessen wie das Geschäftsgeheimnis dagegensprechen.

Bei Verstössen gegen das neue Datenschutzgesetz drohen neu Bussen bis zu 250 000 Franken. Neben moralischen Gründen ein weiterer Anlass, mit Personendaten sorgfältig umzugehen.

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