Eigener Laptop am Arbeitsplatz

Gewisse Unternehmen ermöglichen es ihren Angestellten, für die Arbeit private Laptops und Handys zu benutzen. Was Angestellte dabei beachten müssen.

Ich bin ein Gewohnheitstier und arbeite am liebsten mit meinem eigenen Laptop und Handy. Nächsten Monat trete ich eine neue Stelle als Aussendienstmitarbeiterin an. Mein neuer Arbeitgeber hat mir zugesichert, dass ich meine eigenen Geräte mitbringen darf.

Ich habe mich sehr darüber gefreut. Nun bin ich aber verunsichert. Eine Freundin hat mir gesagt, dass sie dies nie mehr tun würde. Bei ihr hätte ein Virus den Laptop lahmgelegt, den sie über ein Geschäftsmail eingefangen habe. Weil es ihr privates Gerät war, habe sich niemand im Betrieb darum gekümmert.

Ich möchte trotzdem mit meinen eigenen Geräten arbeiten. Was kann ich tun, damit es mir nicht ergeht wie meiner Freundin?

Brigitta O.

 

«Bring Your Own Device» (BYOD) heisst der Trend, dass Mitarbeitende ihr eigenes Gerät mit an die Arbeit bringen. Das kann bestens funktionieren, wenn alles klar geregelt ist.

Freiwilliger Entscheid

Zuallererst muss Brigitta bewusst sein: Nutzt sie für die Arbeit ihre eigenen Geräte, dann ist dies ihr freiwilliger Entscheid. Rechtlich ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet, die Angestellten mit den notwendigen Arbeitsgeräten auszustatten.

In der Regel werden Privatgeräte in das IT-Netzwerk des Unternehmens integriert und sie unterstehen dessen Nutzungsrichtlinien. Eigentümer bleibt jedoch die oder der Mitarbeitende.

Für Sicherheit sorgen

Bevor sie ihre Geräte für die Arbeit in Betrieb nimmt, muss Brigitta sicherstellen, dass sie mit geeigneten IT-Sicherheitsmassnahmen ausgestattet sind. Diese sollen den Standards in ihrem Betrieb entsprechen.

Brigitta ist auch zu empfehlen, ihr Gerät vorgängig auf Schadsoftware prüfen zu lassen. So reduziert sie das Risiko, das Unternehmensnetzwerk über ihren privaten Laptop zu infizieren.

Brigittas Arbeitgeber seinerseits muss sicherstellen, dass ihre Daten geschützt sind. Geschäftliche und private Daten sollen möglichst klar getrennt werden. Will Brigitta ganz sicher gehen, dass niemand auf ihre privaten Daten zugreifen kann, verschlüsselt sie diese.

Kosten für geschäftliche Nutzung trägt der Arbeitgeber

Die Kosten für den geschäftlichen Teil der Nutzung privater Geräte muss der Arbeitgeber tragen, ebenso wie für geschäftlich genutzte Software und den IT-Support. Wie hoch diese sind, ist allerdings oft schwer zu abzuschätzen. Die beste Lösung für Brigitta ist, mit ihrem Arbeitgeber eine Pauschale zu vereinbaren.

Kosten bei Schaden tragen die Verursacher

Ereilt Brigitta das gleiche Schicksal wie ihre Freundin und ein Virus legt via ein Geschäftsmail ihren Laptop lahm, dann steht klar ihr Arbeitgeber in der Verantwortung. Er muss Brigitta IT-Support geben, um das Problem zu beheben.

Bringt der IT-Support Brigittas Gerät nicht mehr zum Laufen, braucht sie einen Ersatz. Der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen. Da Geräte jedoch einen Wertverlust erleiden, muss er nur den Zeitwert des alten Geräts tragen.

Beschädigt Brigitta hingegen ihren Laptop durch eigenes Verschulden, dann muss sie selbst für die Reparatur- oder Ersatzkosten aufkommen.

Vorteile und Nachteile abwägen

Sein privates Gerät für die Arbeit zu nutzen, bringt Vor- und Nachteile mit sich. Wer diese kennt, kann sie gegeneinander abwägen. Die Entscheidung dafür oder dagegen fällt dann leicht.

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