Rassismus am Arbeitsplatz – was unzulässig ist

Rassistische Diskriminierung kann in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses vorkommen.

Ich arbeite in der Verwaltung einer mittelgrossen Gemeinde. Aufgrund meiner Hautfarbe – meine Mutter stammt aus Ghana – muss ich mir allerhand gefallen lassen.

Es begann bereits beim Bewerbungsgespräch. Mein jetziger Chef betonte, dass in dieser Verwaltung keine afrikanische Schlampigkeit geduldet werde. Es scheint ihm Spass zu machen, mir niedrige Tätigkeiten zuzuteilen. Zum Beispiel Kaffee zu servieren, wobei dann Bemerkungen fallen, à la «dunkel wie deine Haut und deine Seele».

Ich beziehe einen deutlich tieferen Lohn als meine weisse Arbeitskollegin mit den gleichen Qualifikationen und sogar weniger Erfahrung. Nun soll sie bald befördert werden – ich wurde nie angefragt.

Mir reichte es und ich stellte den Chef zur Rede. Er brüllte mich an und drohte, mich fristlos zu entlassen. Er werde zudem dafür sorgen, dass ich keine neue Stelle finde.

Wie kann ich mich wehren?

Akosua Brändli

 

Rassistische Vorfälle kommen in der Schweiz häufig vor. 2022 wurden dem Beratungsnetz für Rassismusopfer 708 Fälle gemeldet, 78 mehr als im Jahr davor. Mit 133 Fällen war der Arbeitsplatz am meisten betroffen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da viele Fälle nicht gemeldet werden.

Zahlreiche rechtliche Bestimmungen schützen vor rassistischer Diskriminierung

Bei Anstellungen in Privatunternehmen gilt in Bezug auf Rassismus Privatrecht. Von Bedeutung sind dabei besonders der Diskriminierungsschutz des Obligationenrechts und das Zivilgesetzbuch.

Staatsangestellte wie Akosua unterliegen in erster Linie dem öffentlichen Recht. Arbeitgeber in diesem Bereich sind an die Grundrechte der Bundesverfassung gebunden.

Auch wenn bei den beiden Angestelltengruppen teilweise unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen, ist rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz unzulässig.

Diskriminierung kann bereits vor Stellenantritt beginnen

Rassistische Diskriminierung kann in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses vorkommen, angefangen bei Stelleninseraten, die diskriminierende Formulierungen enthalten.

Auch bei der Vorauswahl von Stellenbewerbenden kann es zu Diskriminierung kommen. Zum Beispiel, wenn eine Personalverantwortliche die Weisung erteilt, Bewerbungsunterlagen von Personen mit ausländischen Namen auszusortieren.

Rechtswidrig wäre auch die Nichtberücksichtigung aufgrund des Aufenthaltsstatus.

Die Bemerkung von Akosuas Vorgesetzte über «afrikanische Schlampigkeit» im Bewerbungsgespräch verstösst gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

Ebenso dagegen verstossen hätte der Chef, hätte er Akosua aufgrund ihrer Hautfarbe nicht angestellt. Zum Beispiel mit der Begründung, dass sie deswegen von vielen Einwohner*innen nicht akzeptiert würde.

Diskriminierung bei Lohn und Beförderung sind unzulässig

Erhält Akosua einzig aufgrund ihrer Hautfarbe einen tieferen Lohn als ihre weisse Kollegin, ist auch dies unzulässig, wie auch die Zuteilung unverhältnismässiger Arbeiten.

Fallen bei der Arbeit rassistische Äusserungen, die ihre Person in ihrer Würde herabsetzen, verletzt dies den zivilrechtlichen und den arbeitsrechtlichen Persönlichkeitsschutz. Sind diese Äusserungen für mehrere Personen wahrnehmbar, verstossen sie zusätzlich gegen die Rassismusstrafnorm.

In Akosuas Fall als Staatsangestellte kommen zudem das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot und das öffentliche Personalrecht zum Tragen. Ihr Boss könnte also mit seinen Bemerkungen über die Farbe von Kaffee und ihrer Haut gleich mehrfach gegen das Recht verstossen.

Unzulässig wäre auch, Akosua aus rassistischen Gründen nicht zu befördern.

Kündigung aufgrund der Hautfarbe ist missbräuchlich

Würde Akosuas Vorgesetzter seine Kündigungsdrohung wahrmachen, nur weil sie sich gegen seine rassistischen Äusserungen gewehrt hat, würde er wiederum gegen das Diskriminierungsverbot verstossen.

Widerrechtlich ist auch seine Drohung, dafür zu sorgen, dass Akosua keine Anstellung mehr bekomme. Würde er Angaben über ihre Hautfarbe ohne ihre Einwilligung weitergeben, würde er gemäss Datenschutzgesetz ihre Persönlichkeit verletzen.

Fall melden und neue Stelle suchen

Vieles deutet darauf hin, dass ihr Chef Akosua aus rassistischen Gründen diskriminiert. Akosua ist kurzfristig zu raten, ihn auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und zu verlangen, dass er sich ab sofort korrekt verhält. Mittelfristig sucht sie sich besser einen neuen Job, da sich das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Vorgesetzten kaum zum Guten wenden wird.

Akosua kann mithelfen, Rassismus am Arbeitsplatz zu bekämpfen, indem sie ihren Fall meldet. Auf der Website des Beratungsnetzes für Rassismusopfer findet sie die zuständigen Fachstellen (siehe Link unten). Dort kann sie sich zudem beraten lassen.

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