Schwangere Frauen: Die Do's und Don'ts ihres Arbeitgebers

Die Schweiz hat über Jahrzehnte hinweg bedeutende Fortschritte beim Schutz der Rechte schwangerer Frauen am Arbeitsplatz gemacht. Dennoch gibt es nach wie vor Fragen dazu, was Arbeitgeber in Bezug auf ihre Mitarbeiterinnen während der Schwangerschaft tun können und was nicht.

Um diese entscheidende Frage zu klären, wollen wir uns den rechtlichen Rahmen in der Schweiz sowie die Rechte und Einschränkungen schwangerer Frauen am Arbeitsplatz genauer ansehen.

Rechtlicher Rahmen

In der Schweiz wird der Schutz schwangerer Frauen am Arbeitsplatz hauptsächlich durch das Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) sowie durch das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) geregelt. Diese Gesetze garantieren mehrere wesentliche Rechte für schwangere Frauen, darunter:

  1. Diskriminierungsverbot: Gemäss GlG ist es illegal, eine Frau wegen ihrer Schwangerschaft zu diskriminieren. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber insbesondere keine Frau entlassen oder ihr die Anstellung oder Beförderung verweigern darf, nur weil sie schwanger ist.
  2. Mutterschutz: Das ArbZG sieht einen besonderen Schutz für schwangere Frauen vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, schwangere Frauen so zu beschäftigen, dass weder ihre Gesundheit noch die ihres Kindes gefährdet wird. Er muss die Arbeitsbedingungen entsprechend gestalten und insbesondere eine Möglichkeit vorsehen, sich während des Tages in einem separaten Raum hinzulegen oder auszuruhen.

    Die Mutterschutzverordnung definiert insbesondere bestimmte gefährliche oder beschwerliche Tätigkeiten, die besondere Schutzpflichten nach sich ziehen. Eine schwangere Frau kann sich auf blosse Ankündigung hin von der Arbeit freistellen lassen oder die Arbeit verlassen, ohne eine fristlose Entlassung zu riskieren. Die Lohnfortzahlung setzt allerdings voraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt (die meist durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird).

  3. Recht auf Arbeitszeitgestaltung: Das Gesetz sieht eine besondere Gestaltung der Arbeitszeit für schwangere Frauen vor. So zielen verschiedene Instrumente darauf ab, eine Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu vermeiden, oder  verbieten sie sogar am Ende der Schwangerschaft. Ihr Arbeitstag darf weder die vereinbarte ordentliche Dauer des Arbeitstages noch 9 Stunden überschreiten.

  4. Mutterschaftsurlaub: In der Schweiz besteht ein Arbeitsverbot für die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub beträgt 14 Wochen (bzw. 16 Wochen im Kanton Genf). Er kann sich auf bis zu 22 Wochen verlängern, wenn das Neugeborene ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Bis zur 16. Woche nach der Entbindung dürfen die betroffenen Frauen zudem nur beschäftigt werden, wenn sie damit einverstanden sind. Der Arbeitgeber kann den Mutterschaftsurlaub also nicht ablehnen.

Die Einschränkungen der Arbeitgeber

Neben diesen Schutzbestimmungen gibt es klare Einschränkungen, was Arbeitgeber in Bezug auf ihre schwangeren Mitarbeiterinnen tun können:

  1. Kündigung des Vertrags: Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber den Vertrag während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Entbindung nicht kündigen. Eine Kündigung, die während eines solchen Zeitraums ausgesprochen wird, ist nichtig. Tritt die Schwangerschaft  während der Kündigungsfrist ein, so wird die Kündigungsfrist ausgesetzt und läuft erst sechzehn Wochen nach der Entbindung weiter.

    Während der Probezeit ist eine Kündigung möglich. Wie bereits erwähnt, ist sie, wenn sie aufgrund der Schwangerschaft erfolgt, jedoch diskriminierend und eröffnet den Weg zu einer Entschädigung. Darüber hinaus ist eine fristlose Entlassung aus schwerwiegenden Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen, auch nach der Probezeit möglich.

  2. Änderung des Beschäftigungsgrades: Wenn eine schwangere Frau aus Gründen, die mit ihrer Schwangerschaft zusammenhängen, eine Anpassung ihres Beschäftigungsgrades beantragt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Antrag ernsthaft zu prüfen.

Die Schweizer Gesetzgebung bietet schwangeren Frauen einen robusten Schutz am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen zu respektieren, indem sie insbesondere jede Form von Diskriminierung vermeiden und sichere und angemessene Arbeitsbedingungen gewährleisten.

Eine Verletzung dieser Rechte kann zu schweren Strafen für den Arbeitgeber führen. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Unternehmen die geltenden Gesetze vollständig einhalten und den Bedürfnissen schwangerer Frauen in ihrer Belegschaft besondere Aufmerksamkeit schenken.

Weiterführende Informationen

Autor*in

Anne-Valérie Geinoz

Anne-Valérie Geinoz

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